Unsere Gruppe hat einen ersten, großen, Erfolg errungen!

Unsere Gruppe hat einen ersten, großen, Erfolg errungen!

Die Pflegeselbsthilfegruppe Horhausen/Honnefeld hatte den Ortsbürgermeister von Horhausen zu einer Gruppenstunde eingeladen. Hier wurde ihm unser Wunsch auf die Verbesserung der „Barrierefreiheit“ vorgetragen und darum gebeten, sich mehr für die Belange der ständig wachsenden Gruppe von älteren Menschen einzusetzen.

In etlichen Mails, Gesprächen und einer Begehung wurde unser Wunsch nun zum Thema im Gemeinderat. Ein großer Erfolg für uns! Die Beschlussvorlage wurde einstimmig beschlossen!

Erneuerung der Gehwege entlang der B256 im Sanierungsgebiet (ISEK) zur Herstellung der Barrierefreiheit

Die Ortsgemeinde Horhausen hat im Jahresantrag 2023 der Städtebauförderung die städtebauliche Integration der Nebenanlagen der B 256 im Sanierungsbereich mit einer Gesamtsumme von 495.000 € beantragt.

Nach Abzug des Anliegeranteils von 195.000 €verbleiben zuwendungsfähige Kosten von 300.000 €, welche wiederum mit 75 % bezuschusst werden können (225.000 €). Die Gesamtmaßnahme muss bis Ende 2025 umgesetzt und schlussgerechnet bei der Verwaltung vorliegen. Die Entwurfsplanungen (Leistungsphasen1-3) können förderunschädlich in Auftrag gegeben werden. Anschließend ist die förderrechtliche

Anerkennung bei der ADD einzuholen. Die angefallenen Planungskosten werden bei Umsetzung des Projektes nachträglich förderrechtlich anerkannt. Sollte das Projekt nicht zur Umsetzung kommen, müssen diese Planungskosten von der Ortsgemeinde getragen werden.

Falls bei Ausführung der Maßnahme die Umsetzung nicht bis zum o. a. Zeitpunkt fertiggestellt ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage seitens der ADD gegeben werden, ob eine förderrechtliche Anerkennung der bis dahin verausgabten Kosten anerkannt wird, da das Ziel der Städtebauförderung die Umsetzung von fertiggestellten Projekten ist.

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